Reklamationsordnung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Kontaktinformationen

Sie erreichen uns schriftlich unter:

Megamix s.r.o.
Štefánikova 712/40
085 01 Bardejov
Slowakei

Id. Nr.: 53186567
Steuer-ID-Nr.: 2121295990

oder per Email info@karus.at.

1.2. Der Verkauf von Waren über den E-Shop ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter nur „AGB“) des Verkäufers geregelt.

1.3. Dieses Beschwerdeverfahren folgt und ergänzt die AGB.

1.4. Das Beschwerdeverfahren beschreibt die Zusammenarbeit zwischen dem Käufer und dem Verkäufer hinsichtlich etwaiger Mängel an der Ware, deren Anwendung und den daraus resultierenden Ansprüchen.

1.5. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Bestellung der Ware mit dem Reklamationsverfahren und den AGB bekannt zu machen. Durch die Bestellung der Ware beim Verkäufer erklärt er sich mit den unten genannten Reklamationsregeln einverstanden.

1.6. Als Kaufnachweis stellt der Verkäufer für jeden gekauften Artikel einen Kaufnachweis aus. Wird kein separater Garantieschein ausgestellt, dient das entsprechende Kaufdokument (im Folgenden als „Garantiekarte“ bezeichnet) als der Garantieschein.

1.7. Ausschluss von Unternehmern

Dieses Beschwerdeverfahren gilt nicht für den Kauf von Waren durch Unternehmer, die die Waren im Rahmen ihres Geschäfts oder anderer Geschäftstätigkeiten nach den AGB erwerben. Die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers-Unternehmers in Bezug auf Sachmängel sind nach dem Handelsgesetzbuch der Slowakischen Republik geregelt.

2. Gewährleistungsfrist

2.1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer.

2.2 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.

2.3 Der Verkäufer kann die gesetzliche Frist verlängern. Die Länge der verlängerten Gewährleistungsfrist ist immer auf dem Garantieschein angegeben. Ist auf dem Garantieschein keine andere Gewährleistungsfrist angegeben, gilt die Frist von 24 Monaten.

2.4 Die Gewährleistungsfrist besteht aus einer gesetzlichen Frist (24 Monate) und gegebenenfalls einer verlängerten Frist. Ansprüche richten sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 40/1964 Slg. § 619-627 unter Berücksichtigung dieses Beschwerdeverfahrens. Im Falle der verlängerten Gewährleistungsfrist unterliegen die Beschwerden ausschließlich diesen Regeln.

2.5. Reduzierte Ware

Eine Ausnahme sind Waren, die mit einem Rabatt verkauft werden (beschädigt, gebraucht, unvollständig u.ä.). Ist der Käufer ein Verbraucher und es geht um die gebrauchte Ware, haftet der Verkäufer nicht für Fehler, die dem Gebrauchs- oder Abnutzungsgrad entsprechen. Die Haftung für Mängel der Ware erlischt, wenn sie nicht innerhalb von 24 Monaten nach Eingang der Ware beim Käufer geltend gemacht werden. Der Verkäufer kann diese Frist nach Absprache mit dem Käufer verkürzen, jedoch nicht unter 12 Monaten. Diese Frist ist vom Verkäufer auf dem Kaufbeleg anzugeben. Für Waren, die wegen Irrtums oder Unvollständigkeit zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, deckt die Garantie keine Fehler ab, für die der niedrigere Preis vereinbart wurde.

2.6 Die Haftung des Käufers für Mängel an Waren, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlischt, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt wird.

3. Garantiebedingungen

3.1. Der Verkäufer ist für die Qualität, Menge, Maß und das Gewicht der Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs verantwortlich. Die Ware muss mangelfrei sein und den geltenden technischen Normen entsprechen.

3.2. Der Verkäufer haftet für Fehler, die beim Verkauf der Ware an den Käufer auftreten und für Fehler, die nach der Übernahme der Ware während der Gewährleistungsfrist auftreten.

3.3. Ausnahmen von der Garantie

Die Garantie bezieht sich nicht auf die Fehler, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Waren oder durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen u.ä. oder auf die daraus resultierenden Schäden verursacht wurden. Darüber hinaus bezieht sich die Garantie auch nicht auf Fehler, die auf fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße oder unangemessenen Handhabung, Verwendung und Installation zurückzuführen sind und nicht der Bedienungsanleitung entsprechen. Darüber hinaus deckt die Garantie keine Schäden ab, die verursacht werden durch:

  • mechanische Beschädigung der Ware,
  • den Gebrauch der Ware in den ungeeigneten Bedingungen,
  • wenn die Ware durch übermäßige Belastung oder Verletzung der in der Dokumentation angegebenen Bedingungen oder der allgemeinen Grundsätzen beschädigt wurde,
  • unqualifiziertes Eingreifen oder Parameteränderung.

3.4. Die Zeit von der Ausübung des Fehlerhaftungsrechts bis zur Verpflichtung des Käufers zur Übernahme der Ware wird nicht in die Gewährleistungsfrist eingerechnet. Wird die Ware ausgetauscht, beginnt die Gewährleistungsfrist erneut ab Erhalt der neuen Ware.

3.5. Wenn der Verkäufer dem Kunden Gratisware als Geschenk zur verkauften Ware anbietet, liegt es am Kunden, ob er das Geschenk annimmt. Da es sich bei dem Geschenk jedoch nicht um ein verkauftes Produkt handelt, haftet der Verkäufer nicht für eventuelle Mängel. Wenn er jedoch Kenntnis von Mängeln des Geschenks hat, ist er verpflichtet, diese dem Kunden mitzuteilen, wenn er ihm das Geschenk anbietet. Wenn das Geschenk Mängel aufweist, die der Verkäufer dem Kunden nicht mitgeteilt hat, ist der Kunde berechtigt, es zurückzugeben. Ist der Kunde berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten (Rückerstattung), ist er verpflichtet dem Verkäufer alles zurückzugeben, was er erhalten hat, d. h. auch die als Geschenk erhaltene Ware.

3.6. Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der Sendung und der Ware unverzüglich zu überprüfen. Der Käufer ist berechtigt, die Annahme einer Sendung, die nicht dem Kaufvertrag entspricht, zu verweigern, z.B. wenn die Sendung unvollständig ist (außer dass die Bestellung mit mehreren Lieferungen versandt wird) oder beschädigt ist. Wenn der Käufer eine solche beschädigte Sendung vom Spediteur annimmt, muss der Schaden im Übergabeprotokoll des Spediteurs beschrieben werden.

3.7. Unvollständige oder beschädigte Sendungen sind unverzüglich per E-Mail an info@lenpreteba.sk zu melden, beim Spediteur einen Schadensbericht zu erstellen und unverzüglich per Fax, E-Mail oder Post und den Verkäufer zu senden. Zusätzliche Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder äußerer Beschädigung der Sendung geben dem Verkäufer die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein Widerspruch zum Kaufvertrag besteht.

3.8. Reklamationsort

3.9. Der Käufer kann die mangelhafte Ware an unsere addresse senden. Das Paket sollte gut sichtbar mit dem Wort „REKLAMATION“ gekennzeichnet sein und Folgendes enthalten: die reklamierte Ware (einschließlich des vollständigen Zubehörs), eine Kopie des Reklamationsscheins, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und die Kontaktdaten des Käufers (Rücksendeadresse, Telefonnummer). Ohne das oben Genannte ist es unmöglich, die Herkunft und den Mangel an Waren zu identifizieren.

3.10. Der Käufer hat die Gültigkeit der Garantie durch Vorlage eines Kaufbelegs zu belegen, sofern in der Vergangenheit die Ware reklamiert wurde, auch mit dem Reklamationsbeleg zu dokumentieren. Der Reklamationsschein muss dieselbe Seriennummer wie das reklamierte Produkt haben (falls das Produkt eine Seriennummer hat).

3.11. Der Verkäufer hat das Recht, die Annahme der Ware als Reklamation zu verweigern, falls die reklamierte Ware oder deren Teile verschmutzt sind oder die Grundvoraussetzungen für die hygienisch sichere Übergabe der Ware in den Reklamationsprozess nicht erfüllt sind.

4. Art der Bearbeitung der Reklamation

4.1. Liegt ein Mangel vor, der behoben werden kann, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer entscheidet über die Beseitigung des Mangels und ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.

4.2. Anstatt den Mangel zu beheben, kann der Käufer den Ersatz der Ware oder, wenn der Mangel nur den Teil der Ware betrifft, den Ersatz dieser Komponente verlangen, es sei denn, dem Verkäufer entstehen keine unangemessenen Kosten in Bezug auf den Preis der Ware oder die Schwere des Mangels.

4.3. Der Verkäufer kann anstatt den Mangel zu beseitigen die mangelhafte Ware für eine fehlerfreie ersetzen, wenn dies dem Käufer keine erheblichen Schwierigkeiten verursacht.

4.4. Wenn es um einen Mangel geht, der nicht beseitigt werden kann und der die ordnungsgemäße Verwendung der Ware als mangelfreie Ware verhindert, hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten (Erstattung).

4.5. Der Käufer hat das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn es sich um einen behebbaren Mangel handelt, jedoch kann der Käufer die Ware auch nach Beseitigung des Mangels ordnungsgemäß wegen des erneuten Auftretens des Mangels nicht verwenden.

4.6. Liegt ein nicht behebbarer Mangel vor, der die ordnungsgemäße Verwendung der Ware nicht verhindert, hat der Käufer das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.

4.7. Hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder das Rücktrittsanspruch (Rückerstattung), so liegt es an dem Käufer, welches dieser Rechte er ausübt. Wenn er sich jedoch für ein dieser Rechte entscheidet, kann er diese Wahl nicht mehr einseitig selbst ändern.

4.8. Wenn der Verbraucher eine Reklamation geltend macht, ist der Verkäufer oder ein autorisierter Mitarbeiter oder eine bestimmte Person verpflichtet, den Verbraucher über seine oben genannten Rechte zu informieren.

4.9. Art und Weise der Bestimmung

Auf Grund der Entscheidung des Verbrauchers welches seiner Rechte er geltend machen will, ist der Verkäufer verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation unverzüglich, in schwierigen Fällen innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum der Reklamation unverzüglich zu bestimmen. In begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplizierte technische Beurteilung des Zustands der Ware oder Dienstleistungen erforderlich ist, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Inanspruchnahme.

4.10 Erledigung der Reklamation

Nach Festlegung der Art der Bearbeitung der Reklamation wird die Reklamation sofort bearbeitet. Sie darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Reklamation dauern.

Die Reklamation wird für erledigt gehalten wenn:

dem Käufer neue oder reparierte Waren übergegeben oder gesendet werden, bzw. wenn er darüber informiert wird, dass die Ware zur persönlichen Abholung bereit steht, der entsprechende Preisnachlass oder der Kaufpreis dem Käufer gesendet wird, bzw. wenn der Käufer darüber informiert wird, dass der betreffende Betrag für ihn zur persönlichen Abholung bereit ist. Nach Ablauf der Erledigungsfrist der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Waren gegen neue Waren umzutauschen.

4.11. Reklamation innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf Wenn der Verbraucher in den ersten 12 Monaten eine Reklamation geltend macht, kann der Verkäufer sie als „Begründete Ablehnung“ nur auf Grund des Ergebnisses der Expertenbewertung beilegen. Die Kosten für die Begutachtung durch den Sachverständigen sind in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf des Produkts immer vom Verkäufer zu tragen, ungeachtet des Ergebnisses der Begutachtung durch den Sachverständigen und dessen Erstattung.

4.12. Reklamation 12 Monate nach dem Kauf Wenn der Verbraucher die Reklamation 12 Monate nach dem Kauf geltend gemacht hat und der Verkäufer sie abgelehnt hat, muss die Person, die die Reklamation beglichen hat, im Nachweis der Reklamation angeben, an wen der Verbraucher die Ware zur professionellen Begutachtung senden kann. Wenn die Ware zur Begutachtung an die benannte Person geschickt wird, trägt der Verkäufer unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung die Kosten dieser Begutachtung sowie alle damit verbundenen Kosten. Wenn der Verbraucher die Haftung des Verkäufers für einen Mangel nach bestem Wissen nachweist, kann er die Reklamation zurückfordern. Die Gewährleistungsfrist tritt während der Durchführung der fachlichen Beurteilung nicht ein. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rückforderung alle Kosten, die für die professionelle Beurteilung anfallen, sowie alle damit verbundenen Kosten zu zahlen. Eine zurückgeforderte Reklamation kann nicht zurückgewiesen werden.

4.13. Kosten für die Expertenbewertung Schickt der Verbraucher die Ware zur Begutachtung an die benannte Person, trägt der Verkäufer die Kosten dieser Begutachtung sowie alle damit verbundenen Kosten, d.h. während der gesamten Gewährleistungsfrist, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Wird die Ware jedoch einer anderen nicht benannten Person, d.h. einem Sachverständigen oder einer bevollmächtigten oder akkreditierten Person zur Beurteilung zugestellt, so erstattet der Verkäufer die Kosten der Sachverständigenprüfung sowie alle damit verbundenen Kosten nur, wenn die Sachverständigenprüfung die Verantwortung des Verkäufers für den reklamierten Mangel nachweist, und das innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Wieder-Geltendmachung der Reklamation.

4.14. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden bei Geltendmachung der Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung ist eine Kopie des Schadensprotokolls. Neben den Kontaktdaten des Verkäufers und des Verbrauchers sollte diese Bestätigung eine Beschreibung des Mangels enthalten und ob der Verbraucher eine Berechtigung, einen Ersatz, einen Rücktritt oder einen Nachlass auf den Kaufpreis verlangt, je nach Art des Mangels sowie das Datum der Reklamation.

4.15. Wenn die Reklamation mittels Fernkommunikation geltend gemacht wird, z. B. telefonisch, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher die Bestätigung über Geltendmachung der Reklamation so bald wie möglich, spätestens jedoch zusammen mit dem Erledigungsnachweis der Reklamation, zuzustellen. Die Bestätigung über Geltendmachung der Reklamation muss nicht zugestellt werden, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen, z. B. mit einer E-Mail.

4.16. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt der Reklamation einen schriftlichen Nachweis über die Erledigung der Reklamation zu erbringen. Bei diesem schriftlichen Dokument handelt es sich um eine Kopie des Reklamationsprotokolls mit vollständigen Daten über Erledigung der Reklamation, eine schriftliche Verständigung oder eine SMS- oder eine E-Mail-Nachricht mit diesen Informationen und eine schriftliche Versandbestätigung.

4.17. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Dauer der Reklamation, nachdem der berechtigte Anspruch erledigt wurde. Im Falle eines unberechtigten Anspruchs verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Wurde die Reklamation mit einem Ersatz versehen, wird die nächstmögliche Reklamation als erste Reklamation der Ware betrachtet.

5. Zusammenarbeit des Käufers

5.1.Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer, bzw. dem autorisierten Service, unverzüglich die erforderliche Unterstützung zur Überprüfung des Vorhandenseins des reklamierten Mangels und seiner Beseitigung (einschließlich der Möglichkeit der Prüfung oder Demontage der Ware) zu gewähren.

5.2.Bei Reklamationen ist der Käufer verpflichtet, die reklamierte Ware in einer ordnungsgemäßen Verpackung gemäß Hygienevorschriften oder allgemeinen Hygienevorschriften sauber zu liefern, wobei die Ware alle Teile und Zubehör enthalten muss, die eine Überprüfung und Beseitigung des Mangels ermöglichen.

5.3.Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum der Mitteilung über ihre Ausführung von der Garantiereparatur zu übernehmen.

Schlussbestimmungen

6.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Reklamationsverfahren ohne vorherige Ankündigung zu ändern, indem er seinen neuen Wortlaut auf der E-Shop-Website veröffentlicht.

6.2 Mit dem Absenden der Warenbestellung über den E-Shop des Verkäufers bestätigt der Käufer sein Einverständnis mit diesem gültigen Reklamationsverfahren.